Wahl der Fahrkarte in einem Tarifsystem

In der Realität kann man die Fahrkarte nicht immer frei wählen – auch dann nicht, wenn mehrere Fahrkartenarten prinzipiell anwendbar sind – denn es gibt häufig eine vorgegebene Reihenfolge. Diese Reihenfolge wird in Visum durch den Rang von Fahrkarten modelliert. Er definiert die Hierarchie der Fahrkartenarten innerhalb eines Tarifsystems.

Am bereits eingangs erwähnten Beispiel betrachten wir den Fall eines einzelnen Tarifsystems, welches drei verschiedene Fahrkartenarten besitzt:

1.  Beschreibung der Tarifbestimmungen:

1

Normalpreis

Der Preis dieser Fahrkarte richtet sich nach der Zahl durchfahrener Tarifzonen, und zwar in folgender Weise:

 

 

1 Tarifzone:

2.00 GE

 

 

2 Tarifzonen:

3.00 GE

 

 

3 Tarifzonen:

3.50 GE

 

 

4 oder mehr Tarifzonen:

4.00 GE

2

Flughafenticket

Alle Fahrten in oder aus der speziellen Tarifzone Flughafen unterliegen einer Ausnahmeregelung. Sie kosten unabhängig von der Tarifzone am anderen Endpunkt des Wegs konstant 3.75 GE.

3

Kurzstreckentarif

Für alle Fahrten bis zu zehn Minuten Fahrzeit ist ein Kurzstreckenticket zum Preis von 1.00 GE anwendbar. Davon ausgenommen sind Fahrten vom oder zum Flughafen.

2.  Modellierung in Visum:

Um diese Tarifbestimmungen abzubilden, haben die drei Fahrkartenarten folgende Eigenschaften:

  • Das Flughafenticket hat den höchsten Rang (beispielsweise 1), denn es muss in allen Fällen benutzt werden, in denen es anwendbar ist (für alle Fahrten von und zum Flughafen)
  • Das Flughafenticket ist ein Von-Nach-Zonentarif, denn der Preis hängt ausschließlich von Start-Tarifzone und Ziel-Tarifzone der Verbindung ab. In dieser Tarifmatrix sind allerdings nur die Relationen besetzt, deren Start- oder Ziel-Tarifzone der Flughafen ist. Andere Einträge existieren nicht, wodurch die eingeschränkte Anwendbarkeit zum Ausdruck kommt.
  • Den nächsthöheren Rang (beispielsweise 2) hat das Kurzstreckenticket, denn für alle Fahrten abseits des Flughafens wird es immer dann gelöst, wenn es anwendbar ist. Es wird eine maximale Fahrtdauer von 10 min festgeschrieben. Es gibt jedoch keine Schwellenwerte für Fahrtweite oder Anzahl Haltestellen.
  • Den niedrigsten Rang (beispielsweise 3) hat der Normalpreis, welcher ein Zonentarif ist. Das Ticket ist prinzipiell immer anwendbar, denn die Anzahl durchfahrener Zonen liefert einen eindeutigen Preis. Allerdings wird durch den niedrigen Rang erzwungen, dass in den Sonderfällen Flughafen-Fahrt oder Kurzstrecke nicht dieses Ticket verwendet wird, sondern eines der anderen beiden.

3.  Beispiele für Wege in diesem Tarifsystem (und deren Fahrpreise):

  • Eine Fahrt über 20 min von Tarifzone Innenstadt nach Tarifzone Sportpark führt durch eine weitere Tarifzone Universität. Dies sind drei Tarifzonen, der Fahrpreis beträgt 3.50 GE.
  • Eine Fahrt über 8 min führt von der Tarifzone Innenstadt in die Tarifzone Universität. Es gilt das Kurzstreckenticket, der Fahrpreis beträgt 1.00 GE.
  • Eine Fahrt über 7 min und eine andere über 12 min führen von der Tarifzone Universität in die Tarifzone Flughafen. Es gilt in jedem Fall das Flughafenticket für 3.75 GE.
  • Eine Fahrt innerhalb der Tarifzone Flughafen kostet ebenfalls 3.75 GE.
  • Eine Fahrt über 45 min von der Tarifzone Universität über die Tarifzone Flughafen führt zur Tarifzone Industriepark. Der Flughafen ist nicht Start- oder Ziel-Tarifzone, darum gilt hier der Normalpreis für drei Tarifzonen (3.50 GE).